Rechtslage zu Riopalisander

Diskussionen über Hölzer für den Bau von Instrumenten
Herkunft, Trocknung, Lagerung und Eigenschaften

Moderator: jhg

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DoubleC
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Re: Rechtslage zu Riopalisander

#26

Beitrag von DoubleC » 28.09.2016, 14:05

gitarrenmacher hat geschrieben: Die Aussagen von 2C sind für mich irgendwie immer wieder heruntergebetete Schutzbehauptungen á la: "Ist doch egal, der Baum wurde ja sowieso schon umgehauen, dann kann man ihn ja wenigstensverarbeiten und schütztv damit die Art."
Boring!
Mit den strengen Reglementierungen im Naturschutz sollen durch deutliche strafrechtliche Folgen die Hürden so hoch gestellt werden, dass Begehrlichkeiten entweder unerfüllbar oder teuer werden.
Was eine Spezies, die schon 1992 unter strengsten Schutz getellt wurde mit Palmöl und Glyphosat zu tun hat erschließt sich mir nicht. Und JAAAAAA! der Instrumentenbau hat wesentlich zur Vernichtung der Rio-Palisander Bestände beigetragen. Genauso wie zur deutlichen Dezimierung von madagassischen, burmesischen, ceylonesischen....... Ebenholzbeständen.
Na, dann vergleiche mal die Flächen, die heute jährlich weggehauen werden, mit dem was damals in 20 Jahren vernichtet wurde. Da kann einem übel werden. Das lokale Holzspezialitäten fast ausgestorben sind, ist bedauerlich. Aber kaum mehr zu ändern. Der Hering war Ende der 70iger auch gefährdet......nur mal so als Beispiel...........

Wenn heute Südzucker, Ferrero und Konsorten mit EU-Geldern gefördert Soja- und Palmölplantagen einrichten, dann wird das Edelholz einfach mit geschreddert, weil der Handel damit so mühselig ist.

Es geht um den Regenwald als Ökosystem, der für unsere Spezies essentiell ist.

Und so lange behauptet wird, nur Biosalamander würde DEN Sound liefern, ändert sich ja nüscht...........


Gruss


2C

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bea
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Re: Rechtslage zu Riopalisander

#27

Beitrag von bea » 28.09.2016, 14:29

Mit der Regenwaldabholzung hast Du wohl recht. Leider.
Aber die wertvollen Bäume werden m.W. trotzdem herausgepickt. Auf Madagaskar betrifft das z.B. das Ebenholz, das (wie übrigens die meisten anderen Palisanderarten auch) ja "nur" eine Schutzstufe tiefer eingestuft ist wie Dalbergia Nigra.

Das Problem der aktuellen Rechtslage scheint mir übrigens auch zu sein, dass sie verhindert, man diese geschützten Holzarten in Plantagen anbaut und damit zur Arterhaltung beiträgt.
LG

Beate

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frizzle
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Re: Rechtslage zu Riopalisander

#28

Beitrag von frizzle » 28.09.2016, 18:20

gitarrenmacher hat geschrieben:Im Kern ist Frizzles Aussage falsch.
(think) ... verstehe ich nicht.

Zum Besitz heißt es in dem genannten PDF:
"Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Erzeugnisse, die nur zum persönlichen Gebrauch ohne jegliche kommerzielle Absichten genutzt werden. Wenn ein Bürger z.B. ein Instrument aus Dalbergia nigra (Rio Palisander) besitzt und nur in seinem privaten Bereich innerhalb Deutschlands aufbewahrt, es nicht zum Verkauf anbietet, es nicht öffentlich zur Schau stellt und nicht für andere kommerzielle Aktivitäten nutzt, muss die Rechtmäßigkeit des Besitzes nicht nachgewiesen werden. Diese Ausnahme ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt."

Handeln und zur Schau stellen gesichert nur mit der CITES-Bescheinigung.

Oder übersehe ich da etwas?
VG
frizzle

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