Gitarrenbau ohne CIETES ??

Diskussionen über Hölzer für den Bau von Instrumenten
Herkunft, Trocknung, Lagerung und Eigenschaften

Moderator: jhg

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Gitarrenbau ohne CIETES ??

#1

Beitrag von MacUser » 12.01.2018, 15:36

Moin,
ich könnte jetzt 30 (!) Quadratmeter Mahagoni aus einer Tischlereiauflösung erwerben. Über 20 Jahre alt und schön luftgetrocknet. Der Verkäufer kann aber keine Nachweise über Alter und Herkunft liefern.
Darf ich Gitarren verkaufen, die mit diesem Holz gebaut würden ??

Gruß Patrice

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Re: Gitarrenbau ohne CIETES ??

#2

Beitrag von bea » 12.01.2018, 15:58

Hier erstmal eine Liste der geschützten Arten: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/docume ... iste-5.pdf

Ist die genaue Art bekannt?
Die Unterschutzstellung erfolgte 1997 bzw 2003.

Kann der Verkäufer irgendwie das Mindestalter dokumentieren - also gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass das Holz bereits vor 2003 im Lande oder besser noch im Besitz der Schreinerei war?

Wenn es legal importiert worden ist, ist zumindest eine Nutzung innerhalb der EU unproblematisch.

Für mich ist das übrigens auch ein Thema, weil ich kürzlich eine Mahagonitür aus vermutlich den 50ern "gerettet" habe.
LG

Beate

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Re: Gitarrenbau ohne CIETES ??

#3

Beitrag von MacUser » 12.01.2018, 16:33

Hmm, da müsste ich mal genau nachfragen.
Das hieße also, wenn ich Gitarren mit solchem Holz verkaufen wollte, müsste ich jedem Käufer eine Kopie der ehemaligen Schreinerei aushändigen, in dem der ursprüngliche Besitz von vor 2003 hervor ginge?

Das dürfte bei deiner Mahagoni-Tür aus den 50ern sicher noch viel schwerer sein, nachzuweisen...

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Re: Gitarrenbau ohne CIETES ??

#4

Beitrag von bea » 12.01.2018, 16:43

rechtlich kann es da nur um einen Anscheinsbeweis gehen.
LG

Beate

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Re: Gitarrenbau ohne CIETES ??

#5

Beitrag von gitarrenmacher » 12.01.2018, 20:05

Wenn es sich nicht um die Arten swietenia oder humilis handelt, gibt es keine Probleme.
Diese Arten kommen vom südamerikanischen Kontinent und sind in CITES gelistet. Es besteht eine Pflicht des Herkunftnachweises, eine Buchführungspflicht nicht.
Die in Schreinereien oft verwendeten mahagoniartigen Handelshölzer Meranti, Sipo, Kosipo, Khaya, Sapeli... sind ohne Auflagen handelbar, es gibt NOCH nichts zu beachten.
Die Bestimmung der Art ist bei Mahagoniartigen oft nicht einfach. Wenn du sicher gehen willst, setze dich mit dem Thünen Institut in Hamburg in Verbindung, schicke denen eine Holzprobe und dann hast di ein überall anerkanntes Gutachten. Kostet ein bisschen, aber bei der Menge lohnt es sich vielleicht.
30qm sind wieviel Kubikmeter?
Munterbleiben
Chrischan
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