CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Moderator: jhg
- Felix H.
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CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Hallo zusammen,
habe mal eine frage, wie verhält es sich beim Kauf/Verkauf von Palisander (Rosewood)? Ich habe konkret einen 20 Jahre alten Hals aus Palisander (Der ganze Hals ist aus einem Stück Palisander gefertigt).
Wäre der Verkauf bzw. Ankauf strafbar, wegen der neuen CITES Verordnung? Schließlich kann ich schlecht nachweisen von wann der Hals ist...!?
Lg
Felix
habe mal eine frage, wie verhält es sich beim Kauf/Verkauf von Palisander (Rosewood)? Ich habe konkret einen 20 Jahre alten Hals aus Palisander (Der ganze Hals ist aus einem Stück Palisander gefertigt).
Wäre der Verkauf bzw. Ankauf strafbar, wegen der neuen CITES Verordnung? Schließlich kann ich schlecht nachweisen von wann der Hals ist...!?
Lg
Felix
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Vielleicht findest Du in diesem Thread was?
viewtopic.php?f=25&t=6318
Sven
P.S.: Den Hals würde ich gerne mal sehen. Kannst Du mal ein Foto schicken?
viewtopic.php?f=25&t=6318
Sven
P.S.: Den Hals würde ich gerne mal sehen. Kannst Du mal ein Foto schicken?
Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben,
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(Goethe)
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- Gerhard
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Den Hals kannt du innerhalb der Eu problemlos verkaufen, solltest du ihn aus der Eu ausführen wollen müsstest du den Vorerwerb nachweisen, z.B. durch Rechnung oder Seriennummer.
- Felix H.
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Hallo Zusammen,
nach dem ganzen Lesen im viewtopic.php?f=25&t=6318 ist man nun auch nicht schlauer? Die einen sagen das die CITES Regelung nicht für fertige Instrumente gilt, die anderen eben das Gegenteil.
Dann immer wieder der freundliche Hinweis das es die Behörden nun selbst nicht genau Wissen?!
Was würde denn passieren wenn ich den Hals bei z.B. Kleinanzeigen passiere und die Behörde "Wind" davon bekommt? Komme ich dann ins Gefängnis und muss 10.000EUR Strafe bezahlen?
Lg
Felix
nach dem ganzen Lesen im viewtopic.php?f=25&t=6318 ist man nun auch nicht schlauer? Die einen sagen das die CITES Regelung nicht für fertige Instrumente gilt, die anderen eben das Gegenteil.
Dann immer wieder der freundliche Hinweis das es die Behörden nun selbst nicht genau Wissen?!
Was würde denn passieren wenn ich den Hals bei z.B. Kleinanzeigen passiere und die Behörde "Wind" davon bekommt? Komme ich dann ins Gefängnis und muss 10.000EUR Strafe bezahlen?
Lg
Felix
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Hallo,
wieso bist Du Dir da so sicher, auf welcher Quelle beruht Dein Wissen bzw. diese Aussage?
Würde das auch dann z.B. bei ganzen Gitarren Gelten, oder nur bei Bodies und Hälsen in Teilen?
Lg
Felix
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
In den Knast kommst Du nicht. Die Geschichte ist nicht strafbedroht.
Streng genommen kannst Du den Hals ohne Papiere nicht rechtsgültig verkaufen. Auch nicht verschenken oder vererben. Versuche, irgendwelchen Belege für den Vorbesitz zu finden (Bilder, Zeugenaussagen) und lass Dir damit den Vorbesitz vom Amt bestätigen.
Wichtig: Du musst nur den Anscheinsbeweis durchführen, also glaubhaft belegen können, dass sich der Hals in Deinem Besitz befand. Eine vollständige Beweislastumkehr dürfen die Behörden von Dir nicht verlangen.
Was Du ohne Papiere machen darfst: einen Korpus an den Hals bauen und die Gitarre nach Herzenslust in der EU selber nutzen.
Streng genommen kannst Du den Hals ohne Papiere nicht rechtsgültig verkaufen. Auch nicht verschenken oder vererben. Versuche, irgendwelchen Belege für den Vorbesitz zu finden (Bilder, Zeugenaussagen) und lass Dir damit den Vorbesitz vom Amt bestätigen.
Wichtig: Du musst nur den Anscheinsbeweis durchführen, also glaubhaft belegen können, dass sich der Hals in Deinem Besitz befand. Eine vollständige Beweislastumkehr dürfen die Behörden von Dir nicht verlangen.
Was Du ohne Papiere machen darfst: einen Korpus an den Hals bauen und die Gitarre nach Herzenslust in der EU selber nutzen.
LG
Beate
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- Gerhard
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Doch, kann er! Wenn du heute bei Dictum einen Satz Wirbel oder ein Griffbrett aus Palisander kaufst, bekommst du auch keine Papiere dazu.
- Gerhard
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
ich zitiere mal hieraus http://ec.europa.eu/environment/cites/p ... _clean.pdf
und auf Deutsch:
http://www.europeanguitarbuilders.com/w ... 3.2017.pdf
Das ist ein offizielles Dokument der europäischen Kommission.
Das ganze habe ich von hier:
http://www.europeanguitarbuilders.com/cites-resources/
EINERSEITS:
und auf Deutsch:
http://www.europeanguitarbuilders.com/w ... 3.2017.pdf
Das ist ein offizielles Dokument der europäischen Kommission.
Das ganze habe ich von hier:
http://www.europeanguitarbuilders.com/cites-resources/
EINERSEITS:
ABER:Der Intra-EU-Handel unterliegt diesen Dokumentationsanforderungen nicht, Einzelpersonen und Organisationen, die mit solchen Produkten handeln, können jedoch von den Kontrollbehörden aufgefordert werden nachzuweisen, dass diese Erzeugnisse rechtmäßigen Ursprungs sind.
Da du den Hals als Privatperson verkaufen willst und nicht als Händler, bist du von der Regelung ausgenommen.In der Fußnote zur Listung von Dalbergia spp. sowie von Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia essmannii wird der nicht-kommerzielle Handel mit einem maximalen Gesamtgewicht von 10 kg pro Sendung von den CITES-Kontrollen ausgenommen.
- gitarrenmacher
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Re: CITES: Rosewood / Palisander aus Altbestand - Kauf/Verkauf legal?
Nein, aber du bekommst eine qualifizierte Rechnung, auf der -hoffentlich- vermerkt ist, dass die Lieferung Holz/Material geschützter Arten beinhaltet und der EU Verordnung xyz entspricht. Die genaue Nimmer der Verordnung habe ich gerade nicht parat.
MUSS ich auch so machen, wenn ich z.B. Cocobolo verkaufe.
Da du den Hals als Privatperson verkaufen willst und nicht als Händler, bist du von der Regelung ausgenommen.In der Fußnote zur Listung von Dalbergia spp. sowie von Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia essmannii wird der nicht-kommerzielle Handel mit einem maximalen Gesamtgewicht von 10 kg pro Sendung von den CITES-Kontrollen ausgenommen.
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